Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Vereinbarung gilt zwischen dem/der Unterzeichner/in – nachfolgend Kunde genannt – und Susanne Niederhauser (Personal Fitness Trainerin),
Unterirrach 55, A-4632 Pichl bei Wels).
Leistungen
1. Susanne Niederhauser verpflichtet sich zur Konzeption und Durchführung eines Personal Fitness Trainings in Form von Trainings-, Ernährungs-
und Gesundheitsberatung.
2. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt normalerweise 60 Minuten. Art, Umfang und Ort der Trainingseinheit werden mit dem Kunden individuell
abgesprochen. Inhalte und Ziele des Trainings werden vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt.
Terminvereinbarung / Stornierung
1. Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung. Diese vereinbarten Termine gelten als verbindlich, deshalb
sollten zuvor gebuchte Trainingsstunden bei Nichtinanspruchnahme bis 24 Stunden vor Trainingstermin abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung – aus
welchen Gründen auch immer - wird diese in Rechnung gestellt.
2. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage vom Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Trainings-
einheiten werden gutgeschrieben.
3. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder
Zeitgutschriften.
4. Sobald ein Outdoor Termin feststeht und zu diesem Zeitpunkt schlechtes Wetter ist, kann der Termin durch Susanne Niederhauser abgesagt werden.
Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist für temperatur- und wettergerechte
Kleidung selbst zuständig und verantwortlich.
Kosten & Bezahlung
1. Mein Schnuppergespräch ist kostenfrei. (30 bis 40 Minuten)
2. Mein Honorar beträgt € 90,- pro 60 Minuten. Paketpreise werden schriftlich als Angebot unterbreitet. Alle Preise sind von der Umsatzsteuer befreit.
3. Die Kosten sind vor der ersten Trainingseinheit in bar oder per Überweisung zu begleichen.
4. Der Kunde erhält eine Rechnung mit detaillierter Leistungsbeschreibung und Auflistung aller Trainingsstunden.
5. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.
Sonstige Kosten
1. Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio erforderlich, sind
diese Kosten vom Kunden zu übernehmen.
2. Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt oder Physiotherapeuten, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser
Kooperationspartner.
3. Fahrtkosten werden nach Zeit abgerechnet – zu einem Stundensatz von Euro 40,00
Sporttauglichkeit
1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er für alle sportlichen Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Personaltraining von Susanne Nieder-
hauser eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Kunde, sportgesund zu sein. Weiterhin versichert der Kunde, dass ihm
keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten. (dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von
Medikamenten). Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung
gesprochen. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sollte
sofort berichtet werden. Der Kunde verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen.
2. Alle Fragen zum derzeitigen / bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle
Änderungen sind dem Personal Trainer sofort mitzuteilen.
Allgemeines
1. Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, wird vor Trainingsbeginn ein Fitness-Check
durchgeführt. Persönliche Daten werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.
2. Die Teilnahme an den Trainingsterminen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem
Wege von und zur Trainingsstätte ist Sache des Kunden.
Urheberechte / Veröffentlichungen
Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen von www.susanneniederhauser.at Homepage, liegt ausschließlich bei Susanne Niederhauser. Die
weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedürfen der schriftlichen Genehmigung von Susanne
Niederhauser.
Sonstige Vereinbarungen
1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt
wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax oder E-Mail.
2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen
des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gelesen und akzeptiert, am ……………………………………
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Unterschrift